Übersicht
1. Allgemeine Bedingungen, Geltungsbereich
2. Auftragsannahme
3. Preise, Zahlungsbedingungen
4. Installation
5. Termine
6. Versendung, Gefahrübergang
7. Eigentumsvorbehalt
8. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
9. Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten
10. Abnahme
11. Gewährleistung, Haftung, Garantie
12. Aufrechnung/Zurückbehaltung
13. Abtretungsverbot
14. Sonstiges
§ 1 Allgemeine Bedingungen, Geltungsbereich
1.1
Alle Vereinbarungen, Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich
auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Somit gelten sie auch für
künftige und weitere Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht gesondert
vereinbart sind. Abweichende Bedingungen, denen NET-System Solutions GmbH nicht
ausdrücklich zugestimmt hat, sind für NET-System Solutions GmbH nicht verbindlich.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen
ebenfalls der schriftlichen Form.
1.2 Definitionen:
Verbraucher
im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit
denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne daß diesen eine
gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden
kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird,
die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3 NET-System Solutions GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.
§ 2 Auftragsannahme
2.1
Angebotsunterlagen, Kostenvoranschläge und Zeichnungen bleiben das
Eigentum von NET-System Solutions GmbH. Ohne schriftliche Zustimmung von
NET-System Solutions GmbH dürfen sie weder weitergegeben noch vervielfältigt werden;
urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen allein NET-System Solutions GmbH zu.
2.2
Angebote von NET-System Solutions GmbH sind stets freibleibend, es sei denn, eine
Bindefrist ist im Angebot ausdrücklich erwähnt. Der Kunde ist an einen
erteilten Auftrag drei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als
angenommen, wenn er schriftlich von NET-System Solutions GmbH bestätigt wird oder
NET-System Solutions GmbH innerhalb dieser Frist mit der Lieferung bzw.
Dienstleistung begonnen hat.
2.3 Konstruktions-, Form- und
Softwareänderungen, sofern diese den vertragsgemäßen Zweck nicht
erheblich einschränken oder von grundlegender Art sind, hat der Käufer
hinzunehmen.
2.4 NET-System Solutions GmbH ist berechtigt, die Ausführung
eines angenommenen Auftrages abzulehnen, sofern und sobald sich nach
Bestellung auf Seiten des Kunden eine wesentliche Verschlechterung der
wirtschaftlichen Verhältnisse, Konkurs- oder Vergleichseröffnung oder
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herausstellt oder ein Antrag auf
Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt
wurde.
2.5 Jeder Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der
NET-System Solutions GmbH. NET-System Solutions GmbH übernimmt ausdrücklich kein
Beschaffungsrisiko.
2.6 Im Auftrag angegebene
Finanzierungsangaben sind nur Zahlungsbedingungen und lassen den
Kaufvertrag unberührt. Die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem
Vertrag ergeben sich ausschließlich aus diesen Bestimmungen und bleiben
durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten unberührt.
Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Kunden in voller
Höhe bestehen.
2.7 Vertragsgegenstand ist die Lieferung und Installation von Hardware nebst Zubehör und Software.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
3.1
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise
vereinbart sind, werden zum Listenpreis berechnet, der am Tag der
Lieferung gültig ist. Etwaige Preiserhöhungen auch im Zusammenhang mit
Lohn-, Material- und sonstigen Selbstkostenerhöhungen hat der Kunde zu
tragen, sofern die Ware vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die
NET-System Solutions GmbH nicht zu vertreten hat, später als drei Monate nach
Vertragsschluss geliefert wird.
3.2 Für Dienstleistungen gelten
die jeweils gültigen Preislisten. Nebenkosten, wie Fahrtkosten,
Übernachtung, Spesen usw., werden ebenfalls zu den gültigen Preislisten
abgerechnet. Gibt die Preisliste keine Beträge an, gelten die
steuerlichen Höchstsätze als zulässige Obergrenze. Fahrtzeiten der
Mitarbeiter von NET-System Solutions GmbH gelten als Arbeitszeiten und werden als
solche nach den Preislisten abgerechnet.
3.3 Alle Preise gelten
ab Frankfurt am Main, wobei Nebenkosten, insbesondere Fracht/
Verpackung/ Versicherung sowie Installation und Schulung gesondert
berechnet werden.
3.4 Rechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug
fällig. Lieferungen und Dienstleistungen sind vom Zeitpunkt des
Rechnungserhalts zur Zahlung fällig. Zahlungen dürfen nur an
NET-System Solutions GmbH oder an von NET-System Solutions GmbH schriftlich bevollmächtigte
Personen geleistet werden.
Die Zahlungen gelten als an dem Ort
geleistet, an dem NET-System Solutions GmbH über den Betrag verfügen kann. Schecks
und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegen genommen und
gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen
zu Lasten des Kunden.
3.5 Unbeschadet einer Bestimmung des Kunden
obliegt allein NET-System Solutions GmbH die Bestimmung, auf welche von mehreren
Forderungen Zahlungseingänge verrechnet werden.
3.6 Zulässige
Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden
jeweils gesondert in Rechnung gestellt. Dafür gelten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
3.7 Im Falle des Zahlungsverzuges des
Kunden ist NET-System Solutions GmbH berechtigt, ihren Zinsschaden geltend zu
machen. Ist der Kunde Verbraucher, sind dies 5 % über dem jeweiligen
Basiszins der Europäischen Währungsunion zzgl. der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist der Kunde Unternehmer zahlt er 10,5 %
über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Währungsunion zzgl.
Mehrwertsteuer. NET-System Solutions GmbH bleibt der Nachweis offen, daß dieser ein
noch höherer Zinsschaden entstanden ist. Die Zinsen sind sofort fällig.
3.8
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er
seine Zahlungen ein oder werden Umstände bekannt, die seine
Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen
von NET-System Solutions GmbH gegen den Kunden sofort fällig, auch wenn
NET-System Solutions GmbH Wechsel oder Schecks erfüllungshalber angenommen hat.
Außerdem ist NET-System Solutions GmbH nach angemessener Nachfrist berechtigt, von
den diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Fall der
Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden ist NET-System Solutions GmbH
berechtigt, 30 % des Kaufpreises als Schadenersatz vom Kunden zu
verlangen.
Dem Kunden bleibt es nachgelassen nachzuweisen, daß NET-System Solutions GmbH ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§ 4 Installation
4.1
NET-System Solutions GmbH installiert den Lieferungsgegenstand betriebsbereit beim
Kunden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sofern die Installation
vereinbarungsgemäß im Preis inbegriffen oder vom Kunden gesondert in
Auftrag gegeben worden ist.
4.2 Der Kunde unterstützt
NET-System Solutions GmbH bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden
Dienstleistungen. Dabei schafft der Kunde unentgeltlich alle
Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur
ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.
Insbesondere wird der Kunde - soweit erforderlich -
-
Arbeitsräume für die Mitarbeiter der NET-System Solutions GmbH einschließlich der
erforderlichen Arbeitsmittel je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang
zur Verfügung stellen;
- einen Ansprechpartner benennen, der den
Mitarbeitern der NET-System Solutions GmbH für Information und Kommunikation während
der üblichen Arbeitszeit innerhalb des vereinbarten Zeitraums zur
Verfügung steht. Dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärungen
abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als
Zwischenentscheidung notwendig sind;
- einen geeigneten Standort entsprechend den Installationsanweisungen von NET-System Solutions GmbH bereitstellen;
- den Liefergegenstand vor der Installation nicht verändern, unsachgemäß behandeln oder außergewöhnlichen Belastungen aussetzen;
-
NET-System Solutions GmbH unaufgefordert Mitteilung machen, wenn an dem von
NET-System Solutions GmbH betreuten EDV-System Änderungen vorgenommen wurden. Die
Verantwortung für die regelmäßige Sicherung der vorhandenen Daten liegt
in jedem Fall beim Kunden.
4.3 Der Kunde hat nur Datenträger,
Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das
den Spezifikationen der NET-System Solutions GmbH bzw. den der Komponentenhersteller
entspricht. Die Verantwortung für die regelmäßige Sicherung der
vorhandenen Daten liegt beim Auftraggeber.
4.4 Die
Betriebsbereitschaft des installierten Liefergegenstandes wird durch
eine erfolgreiche Funktionsprüfung durch NET-System Solutions GmbH nachgewiesen und
vom Kunden durch Gegenzeichnung des Kundenberichts
(Reparaturlieferschein) anerkannt. Unterzeichnet der Kunde den
Reparaturlieferschein trotz erfolgreicher Funktionsprüfung nicht, gilt
die Betriebsbereitschaft gleichwohl mit dem Datum der Funktionsprüfung
als anerkannt, wenn der Kunde sich, obwohl NET-System Solutions GmbH ihm unter
Hinweis auf die Folgen des Fristablaufs eine Nachfrist von mindestens
zwei Wochen gesetzt hat, auch innerhalb der Nachfrist nicht erklärt.
4.5
Kann die von NET-System Solutions GmbH geschuldete Installation aus Gründen, die
der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, gilt die
Betriebsbereitschaft mit dem Zeitpunkt der Lieferung als anerkannt, wenn
der Kunde, obwohl ihm NET-System Solutions GmbH unter Hinweis auf die Folgen des
Fristablaufs eine Frist von drei Tagen zur Schaffung der Voraussetzungen
gemäß § 4 Ziff. 2 gesetzt hat, keine Mängel gemeldet hat, die den
vertragsgemäßen Gebrauch nicht unerheblich mindern.
§ 5 Termine
5.1
NET-System Solutions GmbH wird sich bemühen, die angegebenen Termine einzuhalten.
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgelegt
werden. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Die Verpflichtung
zur Einhaltung eines verbindlich vereinbarten Liefertermins oder einer
Lieferfrist durch NET-System Solutions GmbH setzt voraus, daß die technischen
Ausführungen der vorgesehenen Lieferungen rechtzeitig vor dem Zeitpunkt
dieser Lieferung völlig geklärt sind, sämtliche vom Kunden
bereitzustellenden Unterlagen und abzugebenden Erklärungen rechtzeitig
vorliegen und auch die Installationsvorbereitungen pünktlich erfüllt
werden; ansonsten verschiebt sich der Liefertermin angemessen. Hieraus
kann der Kunde keine Schadenersatzansprüche herleiten.
5.2 Bei
unvorhergesehenen Hindernissen oder höherer Gewalt verlängert sich die
Lieferfrist/verschiebt sich der Liefertermin angemessen - auch innerhalb
eines Lieferverzuges - wenn NET-System Solutions GmbH dies trotz der nach den
Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z. B.
bei Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördlichen Eingriffen,
Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung
wesentlicher Soft- und Hardwarekomponenten, gleichviel ob sie bei
NET-System Solutions GmbH oder einem Lieferanten eintreten. Ein Beschaffungsrisiko
übernimmt NET-System Solutions GmbH nicht.
5.3 Werden verbindliche Termine
oder Fristen leicht fahrlässig von NET-System Solutions GmbH nicht eingehalten und
ist eine vom Kunden schriftlich zu setzende Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung von sechs Wochen verstrichen, so kann der Kunde eine
Verzugsentschädigung verlangen, wenn er nachweist, daß ihm aus der
Verspätung ein Schaden entstanden ist. Die Verzugsentschädigung ist
begrenzt auf 0,5 % für jeden vollendeten Monat vom Wert des Teils der
Leistung, der wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung nicht genutzt
werden kann, maximal jedoch 5 % des betreffenden Auftragswertes. Statt
der Verzugsentschädigung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn
er zuvor die vorstehend genannte schriftliche Nachfrist von sechs Wochen
mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Sonstige Rechte des Kunden im
Zusammenhang mit Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen. Dies gilt
nicht, wenn der Verzug auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten von NET-System Solutions GmbH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
5.4 Kommt der
Auftraggeber seiner Mitwirkungsverpflichtung gemäß Ziff. 4.1 nicht nach,
hat er NET-System Solutions GmbH die entstandenen Aufwendungen und den entstandenen
Schaden zu ersetzen.
§ 6 Versendung, Gefahrübergang
Versendet
NET-System Solutions GmbH auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt
dies auf Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des
Untergangs der Ware bei Übergang an den Spediteur, den Frachtführer oder
die sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den
Kunden über. Diese Bestimmung über die Gefahrtragung gilt nicht, wenn
der Kunde Verbraucher ist.
Wird der Versand auf Wunsch des Kunden
verzögert, beginnt der Annahmeverzug des Kunden mit der Unterrichtung
der Versandbereitschaft beim Kunden. In diesem Falle ist NET-System Solutions GmbH
berechtigt, beginnend zwei Wochen nach Zugang der Anzeige über die
Versandbereitschaft, die ihr durch die Lagerung entstehenden Kosten mit
mindestens 1 % des Rechnungsbetrages pro Monat dem Kunden in Rechnung zu
stellen.
Die Wahl eines etwaigen Versandweges bleibt
NET-System Solutions GmbH vorbehalten, wenn nicht der Kunde hierüber vor Ablauf der
Lieferfrist eine Bestimmung trifft.
NET-System Solutions GmbH schließt auf Wunsch des Kunden eine Transportversicherung auf dessen Kosten ab.
Teillieferungen sind zulässig.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich NET-System Solutions GmbH das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei
Verträgen mit Unternehmern behält sich NET-System Solutions GmbH das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung vor.
7.2 Der Kunde ist
verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene
Kosten regelmäßig durchzuführen.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet,
NET-System Solutions GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer
Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
7.4
NET-System Solutions GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht aus
diesem Vertrag vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu
verlangen.
7.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt NET-System Solutions GmbH
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm
durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
NET-System Solutions GmbH nimmt die Abtretung an.
Nach der Abtretung ist der
Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. NET-System Solutions GmbH
behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der
Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt
und in Zahlungsverzug gerät.
7.6 Die Be- und Verarbeitung der
Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen oder im Auftrag von
NET-System Solutions GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die nicht
NET-System Solutions GmbH gehören, erwirbt NET-System Solutions GmbH an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis zum Wert, der von NET-System Solutions GmbH gelieferten
Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
Das selbe gilt, wenn die Ware mit anderen, NET-System Solutions GmbH nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
7.7
NET-System Solutions GmbH gibt die vorstehend genannten Sicherheiten frei, soweit
sie nach Abzug der Sicherungskosten die gesicherte Forderung um mehr als
20 % übersteigen.
§ 8 Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt
8.1
Kommt NET-System Solutions GmbH mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug
und trifft NET-System Solutions GmbH bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober
Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, wird NET-System Solutions GmbH dem Kunden
sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher
Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
8.2 Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
8.3 NET-System Solutions GmbH ist aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten:
8.3.1
wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt,
daß der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne
weiteres angenommen werden, in einem Fall des Wechsel- oder
Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines
erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht
erforderlich ist, daß es sich um Beziehungen zwischen NET-System Solutions GmbH und
dem Kunden handelt.
8.3.2 wenn sich herausstellt, daß der Kunde
unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat
und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss
sind.
8.3.3 wenn die unter Eigentumsvorbehalt der NET-System Solutions GmbH
stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden
veräußert wird, insbesondere durch Sicherungsübereignung oder
Verpfändung. Ausnahmen hiervon bestehen nur, wenn NET-System Solutions GmbH ihr
Einverständnis mit der Veräußerung schriftlich erklärt hat.
8.3.4
NET-System Solutions GmbH kann weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach
Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne die
Einflußmöglichkeit von NET-System Solutions GmbH so entwickelt haben, daß für
NET-System Solutions GmbH die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z.
B. nicht durch NET-System Solutions GmbH zu vertretende Nichtbelieferung durch den
Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter
wesentlich erschwerten Bedingungen).
8.3.5 NET-System Solutions GmbH ist
schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde seine
Vertragspflichten wesentlich verletzt, insbesondere wenn ihm eine
Sorgfaltspflichtverletzung hinsichtlich des Umgangs der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware vorzuwerfen ist.
8.3.6 Im Übrigen
bestimmt sich das Rücktrittsrecht von NET-System Solutions GmbH und das
Rücktrittsrecht des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten
Führt
NET-System Solutions GmbH Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese
ausschließlich zu den Bedingungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen:
9.1 Die Wartungs- und Reparaturtätigkeiten
von NET-System Solutions GmbH sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach
der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste.
Fahrtkosten,
Materialkosten und ähnliches werden entsprechend den jeweiligen
Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten der
NET-System Solutions GmbH-Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend
den Dienstleistungspreislisten zu vergüten.
9.2 Kostenvoranschlag
Verlangt
der Kunde einen Kostenvoranschlag, wird NET-System Solutions GmbH die Sache
untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten
dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der
Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen
Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich
vorher vereinbart wurde.
9.3 Nicht vorher vereinbarte Arbeiten
darf NET-System Solutions GmbH dann durchführen, wenn der Kunde nicht kurzfristig
erreichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten
Zweck zu erreichen und die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis
zu 250,00 EURO um nicht mehr als 20 % und bei Aufträgen über 250,00
EURO nicht mehr als 15 % erhöhen.
9.4 Abnahme:
Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt folgendes:
NET-System Solutions GmbH
wird dem Kunden nach ihrer Wahl fernmündlich, per eMail oder
schriftlich Meldung davon machen, daß die beauftragte Leistung
abnahmebereit bei NET-System Solutions GmbH steht. Der Kunde kommt mit der Abnahme
in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der
Meldung bzw. Zugang der Rechnung von NET-System Solutions GmbH den
Auftragsgegenstand bei NET-System Solutions GmbH abholt und dabei abnimmt.
Bei Abnahmeverzug kann NET-System Solutions GmbH Aufbewahrungsgebühren von 3,00 EURO pro Tag und Geräteeinheit berechnen
§ 10 Abnahme
Bedarf die Leistung von NET-System Solutions GmbH ausnahmsweise aufgrund ihres Charakters der Abnahme, gilt Folgendes:
10.1
Abnahmeprüfung Der Kunde wird unverzüglich nach Abschluß der
Installation durch NET-System Solutions GmbH die Abnahmeprüfung vornehmen und die
Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen.
10.2
Abnahmeerklärung Entspricht die Leistung von NET-System Solutions GmbH den
technischen Spezifikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den
Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und Zusatzwünschen, erklärt der
Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme.
10.3 Abnahmefiktion
10.3.1
Erklärt der Kunde sechs Wochen nach Abschluß der Installation durch
NET-System Solutions GmbH die Abnahme nicht und hat daher in der Zwischenzeit
NET-System Solutions GmbH auch keine wesentlichen Mängel gemeldet, gilt die Leistung
als abgenommen.
10.3.2 Die Abnahme erfolgt auch dadurch, daß
der Kunde die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, daß der
Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.
10.4 Mängelbeseitigung
Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel auf, werden diese im
Abnahmeprotokoll vermerkt. NET-System Solutions GmbH wird diese Mängel in
angemessener Frist beseitigen und die Sache sodann erneut zur Abnahme
vorstellen. Die Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden
Bedingungen.
§ 11 Gewährleistung, Haftung, Garantie
11.1
Ist der Kunde Unternehmer, leistet NET-System Solutions GmbH für Mängel der Ware
zunächst nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
11.2
Ist der Kunde Verbraucher, so hat zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.
NET-System Solutions GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung
zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist
und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Verbraucher bleibt.
11.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann
der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
11.4
Unternehmer müssen NET-System Solutions GmbH offensichtliche Mängel innerhalb einer
Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen.
Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den
Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
Verbraucher müssen NET-System Solutions GmbH innerhalb einer
Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige
Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel
schriftlich unterrichten.
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei NET-System Solutions GmbH.
Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die
Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels.
Dies gilt nicht, wenn NET-System Solutions GmbH arglistig gehandelt hat. Die
Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den
Verbraucher.
Wurde der Verbraucher durch unzutreffende
Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine
Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den
Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
11.5
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde
nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich
auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Dies gilt nicht, wenn NET-System Solutions GmbH die Vertragsverletzung arglistig
verursacht hat.
11.6 Für Unternehmer beträgt die
Gewährleistungsfrist bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab
Ablieferung der Ware; eine Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird
nicht übernommen. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei
Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die
Verjährungsfrist bei Verbrauchern ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Das
gilt nicht, wenn der Kunde NET-System Solutions GmbH den Mangel nicht rechtzeitig
angezeigt hat gemäß Ziffer 9.4 dieser Bestimmung.
11.7 Ist der
Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur
die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben
keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
11.8 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch NET-System Solutions GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
11.9
Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher Schutzrechte durch gemäß
diesen Bedingungen gelieferte oder lizenzierte Gegenstände gegen den
Kunden geltend gemacht, wird NET-System Solutions GmbH dem Kunden alle rechtskräftig
auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen, wenn
NET-System Solutions GmbH unverzüglich und schriftlich von solchen Ansprüchen
benachrichtigt wird, alle notwendigen Informationen vom Kunden erhält,
der Kunde seinen allgemeinen Mitwirkungspflichten genügt, NET-System Solutions GmbH
die endgültige Entscheidung treffen kann, ob der Anspruch abgewehrt oder
verglichen wird und NET-System Solutions GmbH bezüglich der Verletzung der
Schutzrechte ein Verschulden trifft.
Wird rechtskräftig
festgestellt, daß eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände
deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder die Gefahr einer
Schutzrechtsklage besteht, kann NET-System Solutions GmbH, soweit nicht die Haftung
entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden
das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder
diese austauschen oder so abändern, daß keine Verletzung mehr gegeben
ist oder dem Kunden unter Rückgabe bzw. Rücknahme des
Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Abzug einer Nutzungsentschädigung
für die bis dahin gezogenen Nutzungen erstatten. Nutzungsentschädigung
wird auf der Basis einer angenommenen Abschreibungszeit von 3 Jahren
berechnet, so daß für jeden Monat der Nutzung ein 1/36 des Preises zu
zahlen ist.
11.11 Rücksendungen haben ausschließlich an die
NET-System Solutions GmbH, Speyerer Strasse 19a, 60327 Frankfurt am Main, frei Haus
zu erfolgen. Die Annahme bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung des
Mangels oder sonstiger Beanstandungen des Kunden oder etwaiger Ansprüche
des Kunden. Die Rücksendung erfolgt auf jeden Fall ausschließlich auf
Gefahr des Kunden.
11.12 Abwicklung von Fremdgarantien Garantien
sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben
werden. Sie begründen daher für die NET-System Solutions GmbH keinerlei
Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten
die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie
herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes
zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie
gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes. Wir sind ausdrücklich
bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu
bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der
kostenpflichtig ist.
11.13 NET-System Solutions GmbH haftet sofern der
Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft gleich aus welchem
Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte
Fahrlässigkeit haftet NET-System Solutions GmbHnur bei Verletzung wesentlicher
Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden,
Mangelfolgeschäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen.
11.14
Wartungsveträge umschließen ausdrücklich nicht die Sorgfaltspflicht des
Auftraggebers hinsichtlich Datensicherheit. Für die Wiederbeschaffung
von Daten haftet NET-System Solutions GmbH nicht, es sei denn, das NET-System Solutions GmbH
deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und
der Kunde sichergestellt hat, das die Daten aus dem Datenmaterial das in
maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbaren Aufwand
wiederhergestellt werden kann (Zurückspielen der Datensicherung). Soweit
die Haftung seitens NET-System Solutions GmbH beschränkt oder ausgeschlossen ist,
gilt dies auch für die Persönliche Haftung unserer Mitarbeiter,
Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Aufrechnung/Zurückbehaltung
Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
Im
Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur
in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und
Kaufpreis zulässig.
Stellt das Geschäft ein Handelsgeschäft unter
Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn die
Mängelrüge von NET-System Solutions GmbH anerkannt worden ist.
§ 13 Abtretungsverbot
Die
Rechte des Kunden aus den mit NET-System Solutions GmbH getätigten Geschäften sind
ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NET-System Solutions GmbH nicht
übertragbar.
§ 14 Sonstiges
14.1
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein
oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen
hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall
verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am ehesten entspricht.
Dies gilt auch für das Füllen etwaiger unbeabsichtigter,
ausfüllungsbedürftiger Lücken.
14.2 Von den vorstehenden
Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam
in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien
geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug
genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses
bedarf der Schriftform.
14.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von NET-System Solutions GmbH.
14.4
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Sitz im Ausland
hat, nach Wahl von NET-System Solutions GmbH der Sitz von NET-System Solutions GmbH oder der
Sitz des Kunden.
14.5 Für dieses Vertragsverhältnis gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung
des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
Frankfurt am Main, den 01.02.2016